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Ferienwohnungen: Stadt Lübeck verliert vor dem Verwaltungsgericht

Die Stadt Lübeck hat gegen die ungenehmigte Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke – besonders in der Altstadt – gekämpft, allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied stattdessen zugunsten der Vermieter (A 158/20). Bei der Entscheidung berücksichtigte den sogenannten Bestandsschutz, unter dem die Nutzung als Ferienwohnung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung legal war.

Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Lübeck Eigentümern 2019 die Vermietung als Ferienwohnung untersagt. Dagegen haben mehrere Vermieter geklagt. Einer der Vermieter darf seine Wohnung nun wieder an Feriengäste vermieten. Außerdem laufen noch weitere Verfahren. Die Stadt Lübeck war gegen die Nutzung der Lübecker Ganghäuser vorgegangen, um den Wohnraum für die Einheimischen zu schützen. Die Stadt setzt nun auf das am 24. Mai 2024 vom Landtag Schleswig-Holstein beschlossene Wohnraumschutzgesetz. Durch diese haben Kommunen die Option, die Nutzung als Ferienwohnung zu befristen.

In einem Fall wie diesem stehen sich Interessen gegenüber. So findet der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen Andreas Breitner das Eingreifen der Behörden richtig: „Wenn die Unterbringung von Touristen dazu führt, dass Einheimische mit begrenztem Einkommen kaum mehr eine bezahlbare Wohnung finden, dann ist diese Grenze überschritten.“ Die Lübecker FDP dagegen ist auf Seiten der Eigentümer und unterstützte sie dabei „sich gegen die Untersagungsverfügungen der Verwaltung zu wehren und für den Bestandsschutz ihrer zum Teil liebevoll und mit viel Eigenleistung und finanziellem Aufwand hergerichteten Ferienwohnungen zu kämpfen“.
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