Baugrundstück ca. 4.861 m² im Mischgebiet von Hachenburg
Zulässig sind Geschäfts- und Bürogebäude, Anlagen für Verwaltung sowie für soziale und gesundheitliche Zwecke mit zugehörigen Wohngebäuden einschließlich Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem zulässigen Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, und sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe. Ausgeschlossen werden Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Tankstellen und Vergnügungsstätten. Mischgebiet mit offener Bauweise mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung Die Grundflächenzahl beträgt in Anlehnung an das angrenzende Mischgebiet 0,4, die Geschossflächenzahl 0,8. Zulässig sind Sattel- und Walmdächer. Zu dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet erfolgt eine Abschirmung durch einen 10m breiten…