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Zur VerkaufsanfrageMit Eigenlob wollen wir zurückhaltend umgehen. Deshalb soll – zum Lobe des RDM – an dieser Stelle eine „neutrale Instanz“, nämlich das Landgericht Köln, zitiert werden, das in seinem Urteil vom 13.06.1973 über die Bedeutung des RDM-Siegels und der RDM-Mitgliedschaft folgendes ausgeführt hat:
„Das RDM-Zeichen wird in der Öffentlichkeit in besonderer Weise als Qualitätszeichen für ein kaufmännisch einwandfreies Geschäftsgebaren verstanden; interessierte Kreise haben damit die Möglichkeit, die Mitglieder des RDM von denjenigen Maklern zu unterscheiden, die sich oftmals unseriöser Geschäftsmethoden bedienen und gelegentlich in strafrechtlich erheblicher Weise ihre Geschäftspartner übervorteilen.
Durch den Verlust des Rechts auf Führung des Mitgliedszeichens kann ein Mitglied in erheblichen Misskredit gebracht werden; das künftige Fehlen des Zeichens deutet darauf hin, dass das Mitglied nicht die Regeln kaufmännischen Anstands oder die der Standesorganisation beachtet hat. Daneben gerät möglicherweise auch das persönliche Ansehen in Folge des Vertrauensschwundes in der Öffentlichkeit in Gefahr.“
Der Ring Deutscher Makler mit seinen Bezirksverbanden wird alles daransetzen, sein hohes Ansehen und das seiner Mitglieder auch in Zukunft zu erhalten und zu festigen:
RDM – das ist ein Qualitätszeichen !
Seit 1982 steht der Geschäftsführer Herr Gérard Tust als verbandsgeprüfter Immobilienbewerter (RDM) des Landesverbandes NRW e.V. zur Verfügung.